Von Vermietern für Vermieter
Drei Vergleichswohnungen für Ihre Mietanpassung – aus Ihrem Ort.
Kein Mietspiegel vor Ort? Nach § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB genügt die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen. Ortsmiete24 bringt Vermieter zusammen, die genau diese Angaben brauchen – und teilen.
Das bekommen Sie
- 3 bis 5 Wohnungen mit Straße, Hausnummer, Geschoss und ggf. Wohnungsnummer – so, wie der BGH es verlangt
- Siegel „Miete geprüft“: Vermieter belegen ihre Miete mit dem geschwärzten Mietvertrag. Nur echte Vertragsmieten der letzten 6 Jahre
- Musterschreiben mit Fristen und Kappungsgrenze plus Nachweis mit QR-Code zum Ausdrucken
- 10,00 € pro Wohnung – 30,00 € für drei, höchstens 50,00 € für fünf
So funktioniert es
- 1
Eigene Wohnung einstellen
PLZ eingeben, der Ort wird automatisch ermittelt. Dazu Geschoss, Größe, Ausstattung und Nettokaltmiete – die Adresse wird verschlüsselt gespeichert.
- 2
Mietvertrag hinterlegen
Geschwärzten Mietvertrag hochladen: Ihre Wohnung erhält das Siegel „Miete geprüft“ und Sie bekommen 5,00 € je Abruf. Andere sehen den Vertrag nur mit Ihrer Zustimmung.
- 3
Anonym vergleichen
Sie sehen passende Wohnungen aus Ihrem Ort – mit Größe, Baujahr, Ausstattung, €/m² und Siegel, aber ohne Adresse.
- 4
3–5 Wohnungen freischalten
Nach dem Kauf erhalten Sie die genauen Angaben, ein fertiges Musterschreiben und einen Nachweis mit QR-Code.
Warum wir die Hausnummer brauchen
Ihr Mieter muss die Vergleichswohnungen „ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden“ können (BGH, VIII ZR 72/02 und VIII ZR 141/02). Straße ohne Hausnummer und Geschoss reicht nicht – die Mietanpassung wäre formell unwirksam. Der Name des Mieters ist nicht nötig und wird bei uns nicht erfasst.
So schützen wir die Daten
- Adressen verschlüsselt gespeichert (AES-256)
- Freigabe nur nach Kauf, nur für Vermieter aus demselben Ort
- Mietverträge sieht kein anderer Vermieter – nur das Siegel
- Nutzung nur für die eigene Mietanpassung (Zweckbindung)
- Jeder Abruf wird protokolliert
- Eingestellt wird nur, wenn der Mieter informiert wurde
Hinweis: Gibt es in Ihrem Ort einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie dessen Werte im Schreiben zur Mietanpassung (Mieterhöhungsverlangen) immer mitteilen (§ 558a Abs. 3 BGB). Ortsmiete24 ersetzt keine Rechtsberatung.